Feuerwerksverbote - Arbeitsgemeinschaft zur Klärung und Verhinderung unzulässiger Versagensgründe von Großfeuerwerken

Stand zum 28.08.2019

Als erfreuliche Neuigkeit möchten wir gleich an dieser Stelle eine Zusammenarbeit mit dem VPI (Verband der Pyrotechnischen Industrie) bekanntgeben. Vor wenigen Tagen konnte eine Kooperation zwischen dem VPI und dem Deutschen Sprengverband vereinbart werden. Damit werden die Ressourcen und Kompetenzen zur Vertretung unserer gemeinsamen Interessen nochmals verstärkt und gebündelt. Die aktuellen Schwierigkeiten, die insbesondere durch aktuell sehr aufgeheizte politische und gesellschaftliche Themen wie Feinstaubbelastung und CO² Ausstoß, entstanden sind und zu (unrechtmäßigen) Feuerwerk-Verboten geführt haben oder zu noch weitreichenderen Verboten führen können, werden wir nur gemeinsam lösen. Eine sehr Interessante Stellungnahme des VPI zum Thema Feinstaub und den damit verbundenen Forderungen der Deutschen Umwelthilfe finden Sie übrigens hier.

Als Pyrotechniker, Händler oder Hersteller/Importeuer, unabhängig davon ob Sie Kunde der Blackboxx Fireworks GmbH sind oder nicht, können Sie uns jederzeit auch weiterhin gerne über Verbotsfälle durch Behörden unterrichten. Wir werden diese Fälle gerne in unserer Arbeitsgruppe prüfen und archivieren bzw. im Bedarfsfall auch sehr gerne helfend zur Seite stehen.

Es ist ja durchaus verständlich, dass der breiten Masse an Menschen, die sich an einem Feuerwerk erfreuen, auch eine gewisse Anzahl an Gegner gegenübersteht. Meist ist es die Lärmbelästigung, die hier stört. Aber auch Gründe des Tier- und Umweltschutzes werden gerne angefügt. Man kann sicher vernünftig über diese Themen diskutieren und dabei auch konstruktive Lösungen finden. Aber unrechtmäßige Maßnahmen und Verbote die direkt oder indirekt zu einem Berufsverbot und Einkommensverlusten der im Feuerwerk beruflich tätigen Personen führen sind weder ein legitimer noch moralisch vertretbarer Lösungsweg.

Wir haben hier auch mal eine Auswahl verschiedener Medienberichte zusammengetragen, welche das Thema beleuchten. Zur Diskussion „Sind Feuerwerke noch zeitgemäß?“, ist nicht ein einziger Redakteur auf die Idee gekommen, dass viele ganz normale Familien zu Silvester ein Feuerwerk insbesondere zur Freude ihrer Kinder zünden. Eine Tradition und ein großes Ereignis, auf dass sich viele unserer Kinder sehr freuen. Traurig, dass Bedürfnisse unserer Kinder bei der Diskussion um das Bestandsrecht der Feuerwerkstradition völlig ausgeblendet werden. Jeglicher Ausdruck von Lebensfreude sollte doch in unserer Gesellschaft willkommen sein und ebenso die Toleranz hierzu von denjenigen, die sich gerade nicht an dem erfreuen, was anderen Menschen Spaß bereitet.
Und auch der Hundehalter der den Lärm eines Feuerwerkes tolerieren kann, obwohl sein Hund sich vor Angst in eine Ecke verkriecht, wird sicher froh sein, wenn andere Mitmenschen ebenso das Gebell und gelegentliche Verschmutzungen seines Lieblings tolerieren, anstatt die Frage aufzuwerfen „ist Heimtierhaltung eigentlich noch zeitgerecht und schadet es nicht eher unserer CO² Bilanz?“

Stand zum 08.07.2019

Uns haben inzwischen sehr viele Rückmeldungen von Feuerwerks-Unternehmen erreicht, in den uns von diversen Problemen mit Behörden geschildert wird. Zusammenfassend können wir daraus zunächst folgendes ableiten:

  1. Manche Behörden unterscheiden offenbar nicht zwischen beruflich veranlassten Feuerwerken von Unternehmen mit einer Erlaubnis nach §7 SprengG und den Anträgen von Privatpersonen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb von Silvester.

  2. Generell glauben viele Behörden, eine GENEHMIGUNG zu einem angezeigten Feuerwerk ausstellen zu müssen, auch wenn das Feuerwerk von einem Unternehmen durchgeführt wird, welches bereits nach Bundesrecht über eine Erlaubnis zur Durchführung von Feuerwerken verfügt und in diesem Fall nur eine Anzeige für die Durchführung der Feuerwerke an die betreffende Behörde gemäß der 1. SprengV erforderlich ist.

  3. Die meisten „Versagensgründe“ basieren auf Naturschutz und Waldabstand. Inwieweit hier teilweise Unwissenheit zur geltenden Gesetzeslage vorherrscht, oder ein äußerer Einfluss je nach Tendenz der politischen (regionalen) Lage vorliegt, bleibt noch zu untersuchen.

  4. Sehr viele Großfeuerwerker wissen nur unzureichend über ihre Rechte und die geltende Gesetzeslage Bescheid. In wie weit dies bei der Findung von Entscheidungen durch die betreffenden Behörden eine Rolle spielt, oder hier ebenfalls eine unzureichende Kenntnislage vorherrscht bleibt spekulativ.

Nach der Evaluierung der allgemeinen Problemlage können wir nun zum nächsten Schritt, der Erarbeitung von Lösungen, kommen. Wir haben uns hierbei zu einer Kooperation mit dem Deutschen Sprengverband e.V. entschlossen. Zum einen erscheint es uns nach außen hin glaubhafter, wenn die Interessen unserer Branche von einem starken Verband vertreten werden und nicht nur von einem Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen. Zum anderen ergeben sich so auch weitaus mehr Möglichkeiten, die insbesondere in der Bündelung der gemeinsamen Kräfte aller Mitglieder zu sehen sind. Je mehr Mitglieder unser Verband vorweisen kann, desto intensiver und professioneller können wir die Interessen und Rechte unserer Branche stärken. Insbesondere die politische Komponente müssen wir dringend im Auge behalten und aktiv mitgestalten, wenn wir unsere Interessen wahren wollen und Feuerwerk nicht nur eine Zukunft haben soll, sondern auch als eine Form darstellender Kunst weiterhin Anerkennung finden kann. Wir appellieren daher an dieser Stelle an jeden einzelnen Großfeuerwerker, Pyrotechniker, SFX-ler und Vertriebler, zu prüfen, ob eine Mitgliedschaft im Deutschen Sprengverband denkbar ist, um unsere gemeinsamen Interessen zu stärken und noch effektiver vertreten zu können. Das Aufnahmeverfahren ist sehr unkompliziert und wird i.d.R. durch die Geschäftsstelle umgehend bearbeitet. Das Anmeldeformular, sowie die Kosten für eine Jahresmitgliedschaft finden Sie unter diesem Link: https://www.sprengverband.de/verband/mitgliedschaft/

Als Mitglied im Deutschen Sprengverband erhält man u.a. jährlich drei Ausgaben der Zeitschrift Sprenginfo, kann auf die umfangreichen Materialsammlungen des Mitgliederbereichs im Internet zugreifen und nutzt vergünstigte Konditionen für die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen des Verbands. Darüber hinaus werden alle Mitglieder z. B. auch zur Problematik der Feuerwerksverbote umfassend und individuell betreut. Der Verband dient hier als Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung und sammelt auch gern dubiose Behördenschreiben, ungerechtfertigte Auflagen oder gar Untersagungen, um diese auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen und entsprechende Handlungen zu empfehlen. Selbstverständlich stehen auch wir als Blackboxx Fireworks GmbH unseren Kunden und Mitgliedern des Vereins jederzeit gern unterstützend zur Verfügung. Nach dem Start dieser Initiative konnten wir sogar drei Unternehmen erfolgreich helfen, denen die Behörde unrechtmäßig das Feuerwerk untersagen wollte. Die Hilfe und Unterstützung, die man als Mitglied des Deutschen Sprengverbands e.V. erwarten kann, dürfte jedoch noch umfangreicher und effektiver ausfallen. Dies ist nicht nur der Anerkennung des Verbandes geschuldet, sondern auch der Erfahrung und den guten Kontakten des Verbandes und der Vorstandsmitglieder. Als Beispiel sei hier RA Dirk Wübbe genannt, der ebenfalls seit vielen Jahren Mitglied im Deutschen Sprengverband ist. Herr Wübbe ist seit Jahren ein zuverlässiger und kompetenter Partner in Rechtsfragen, insbesondere in Bezug auf die Probleme unserer Branche.

Ziel ist es nun auch weiterhin, ein verlässliches Arbeitspapier für alle Unternehmen der Pyrotechnikbranche wie auch für die zuständigen Behörden zu erarbeiten. Dieses Dokument soll als Orientierung für alle Betroffenen dienen und klar und verständlich geltende Rechtsgrundlagen wiederspiegeln. Die Erstellung dieses Arbeitspapieres werden wir gerne unter Federführung des Deutschen Sprengverbandes unterstützend begleiten und das Ergebnis allen Verbandsmitgliedern und Blackboxx-Kunden kostenlos zur Verfügung stellen.

Über den Verlauf zu diesem Arbeitsprojekt informieren wir Sie weiterhin an dieser Stelle. Gerne können Sie uns auch weiterhin Ihre Problemfälle zur Thematik schildern und relevante Dokumente dazu übersenden. Bitte unterstützen Sie diese Arbeitsgruppe und stärken Sie Ihre eigenen Rechte, indem Sie dem Deutschen Sprengverband e.V. beitreten.

Stand zum 18.06.2019

Unter Berufung auf Klimanotstand, Bundesnaturschutzgesetz, Landesforstschutzgesetz u.v.m. beeinträchtigen manche Behörden zunehmend die Durchführung von Feuerwerken.

In den letzten Monaten und insbesondere zu unserer Produktvorführung im April 2019, sind viele Kunden an uns herangetreten und haben über massive behördliche Behinderungen zur Durchführung von Feuerwerken geklagt. Sogar wir erhielten nach Anzeige des Feuerwerkes zu o.a. Produktvorführung die Auflage, bei Waldbrandstufe 3 (!) das Abbrennen des Feuerwerkes zu unterlassen, obwohl das unserem Abbrennplatz nächstgelegene zusammenhängende Waldstück gut 800 Meter entfernt ist. Nun haben wir an unserem Stammsitz eine sehr fachkundige und aufgeschlossene Behörde mit engagierten Mitarbeitern. Diese Behörde vertritt von sich selbst auch zu Recht die Behauptung, dass sie keine „Verhinderungsbehörde“ ist. Offensichtlich haben viele Kollegen in anderen Bundesländern und Kommunen es aber wesentlich schwerer und offenbar hängt das auch von der politischen und persönlichen Motivation sowie der individuellen Sachkenntnis der lokalen Behördenvertreter ab. Diese persönliche Haltung, politische Einstellung oder mangelnde Sachkenntnis darf aber nun mal nicht über dem Gesetz und den damit verbundenen Aufgaben eines Behördenvertreters stehen und dazu führen, dass Feuerwerkern die Erwerbsgrundlage entzogen wird, indem (unter Heranziehung fadenscheiniger Begründungen) die berufliche Durchführung von Feuerwerken untersagt wird und das auch noch ohne jeglichen Entschädigungsvorschlag.

Laut dem deutschen Sprengstoffgesetz und dessen Verordnungen haben Sie als Berufsfeuerwerker lediglich eine Anzeigepflicht. Natürlich macht es durchaus Sinn, dass Sie über diese Anzeige die lokale Behörde und somit auch die Kommune, Polizei, Feuerwehr etc. über das bevorstehende Feuerwerk informieren. Dass daraus allerdings immer wieder ein Genehmigungsverfahren bzw. eben immer mehr ein „Unterlassungsverfahren“ gemacht wird, ist nicht nachvollziehbar und außerdem auch meist nicht rechtens. Sie haben bereits eine „Dauer-Erlaubnis“ in der Tasche und zwar eindeutig bescheinigt über die Ihnen ausgestellte Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes. Das heißt, Sie haben bereits eine Erlaubnis nach Bundesrecht zur Durchführung von Feuerwerken. Sofern sich in den letzten Monaten nichts geändert hat, steht Bundesrecht noch immer über Landesrecht oder gar kommunalen Gebräuchen. Die Versagung eines angezeigten Feuerwerks unter Berufung auf beispielsweise städtische Verordnungen wäre somit i.d.R. nicht rechtmäßig.

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe möchten wir nun u.a. klären, inwieweit z.B. Naturschutz, Waldbrandstufen, Lärmschutz, Gesetz zur Gefahrenabwehr und v.a.m. Ihre Erlaubnis nach §7 SprengG tatsächlich aushebeln oder einschränken können. Unseres Erachtens nach ist im SprengG und dessen Verordnungen ja bereits alles abschließend geregelt, so eben z.B. auch die zeitliche und lokale Befristung von Großfeuerwerken. Hierbei sind z.B. Krankenhäuser und Kirchen berücksichtigt, jedoch beispielsweise keine Naturschutzgebiete.

Im ersten Schritt möchten wir zunächst an die Mitarbeit möglichst vieler Kollegen appellieren. Bitte nennen Sie uns alle Fälle, bei denen Ihnen ein Feuerwerk untersagt wurde. Insbesondere auf die kuriosen Fälle und deren Begründungen sind wir recht gespannt. Besonders hilfreich sind aber Fallbeispiele bei denen bereits erfolgreich gegen unberechtigte Bescheide vorgegangen wurde und die rechtliche Situation konkret geklärt und belegt werden konnte. Ihr Feuerwerk wurde z.B. unter Berufung auf das Waldschutzgesetz untersagt? Vielleicht haben Sie ja bereits dieser Behörde glaubhaft nachweisen können, dass für gewerbliche Unternehmen andere Regeln gelten, auch bei Waldbrandstufe 4 (siehe: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=171347,16). Oder Sie haben sich bereits erfolgreich gegen einen Untersagungsbescheid gewehrt, weil z.B. naturschutzrechtliche Belange eine untergeordnete Rolle spielen und es, soweit wir wissen, kein wissenschaftlich seriöses Gutachten gibt, das die schädliche Einwirkung eines einzelnen Feuerwerkes auf Brutvögel, Weiderinder oder Fledermäuse untermauert. Alle Erfahrungen, die hier weiterhelfen, sind uns herzlich willkommen. Auch betroffene Behördenvertreter möchten wir an dieser Stelle um Mitarbeit und Stellungnahme bitten. Wir wissen aus Vorgesprächen mit verschiedenen Zuständigkeitsbehörden, dass man sich zu diesem Thema auch seitens der Sachbearbeiter ganz dringend ein klares und bundesweit einheitliches Handlungspapier wünscht, damit es zukünftig zu weniger Problemen und Streitfällen kommt.

Mit dieser Arbeitsgrundlage möchten wir gerne im zweiten Schritt im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft aus Betroffenen, Vertretern unserer Industrie, Sachverständigen, Juristen, Behörden und Politikern die aktuelle Situation analysieren, diese mit der gültigen Rechtsgrundlage vergleichen und zu einer befriedigenden Lösung für alle Beteiligten führen. Abschließendes Ziel ist hierbei ein verbindliches Dokument, welches klare Antworten auf die wichtigsten Fragen und Probleme zum Thema gibt, verbindliche und nachvollziehbare juristische Fakten schafft und damit eine nützliche Arbeitsgrundlage für Berufsfeuerwerker, Behörden und privates Feuerwerk darstellt. Insbesondere werden wir als Mitglied im Deutschen Sprengverband (https://www.sprengverband.de) hier sehr eng mit diesem Verein zusammenarbeiten. Uns wurde seitens des Verbandes bereits fachliche und rechtliche Unterstützung zugesagt. Der Deutsche Sprengverband ist nicht nur die Interessenvertretung für das Sprenggewerbe sondern setzt sich auch maßgeblich für die Belange der Berufspyrotechniker ein. Vereinsmitglied RA Dirk Wübbe ist seit Jahren ein zuverlässiger Partner in Rechtsangelegenheiten und gerade im vorgesehenen Spektrum ein kompetenter Partner in Rechtsfragen. Unter www.kanzlei-wuebbe.de  bekommen Sie einen breiten Einblick in den Wirkbereich von RA Wübbe. Mit Jörg Rennert als Vorstandsvorsitzender steht eine weitere, kompetente und bekannte Persönlichkeit hinter den Interessen des Verbandes und seiner Mitglieder.

    Bitte nutzen Sie das folgende Formular um uns Ihre Nachricht zur aktuellen Problematik zu übermitteln. Dokumente zum Thema (Behördenschreiben, Anordnungen, Gerichtsurteile u.ä.) können Sie gerne per E-Mail direkt an feuerwerksverbote@blackboxxfireworks.de senden. Wir werden Ihre Nachrichten und Dokumente vertraulich behandeln und auch in Auszügen nicht ohne Ihre explizite Zustimmung veröffentlichen.

    Mein Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis nach: (Pflichtfeld)

    Über uns

    Blackboxx Fireworks ist ein deutscher Feuerwerk-Hersteller mit Tradition seit 1991. Unsere hochwertigen Produkte sind im Fachhandel, bei Großfeuerwerkern und in (fast) allen Onlineshops erhältlich. Fast alle Produkte entwickeln wir selbst und produzieren diese unter strengen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen. Wir verfügen über eine BAM-auditierte Qualitätssicherung und erfüllen alle gesetzlichen Auflagen und nationalen Anforderung für die Lagerung und den Vertrieb von Feuerwerkskörpern.

    Blackboxx Fireworks GmbH

    © 2018-2023 BLACKBOXX FIREWORKS GmbH - Alle Rechte vorbehalten