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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Lieferung von pyrotechnischen Gegenständen aller Klassen von

Blackboxx® Fireworks GmbH
Kirchgasse 3b
D-09496 Marienberg OT Kuehnhaide

Telefon 0049-37364-8295
Telefax 0049-37364-129763
http://www.blackboxxfireworks.de
info@blackboxxfireworks.de

Fassung: 02.04.2009

1. Geltung der AGB von Blackboxx® Fireworks
Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blackboxx® Fireworks auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn bei Auftragserteilung nicht auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind unwirksam.

2. Vertragsschluß
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, an das er vier Wochen gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn Blackboxx® Fireworks die Bestellung an den Besteller bestätigt, was in der Regel in Textform oder Schriftform geschieht oder durch Lieferung der bestellten Ware.

3. Liefer-/Leistungszeit; Folgen von Verzögerungen; Teillieferungen/-leistungen
(1) Liefertermine oder Fristen sollen schriftlich vereinbart werden.
(2) Die Lieferverpflichtung von Blackboxx® Fireworks. steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch Blackboxx® Fireworks verschuldet.
(3) Blackboxx® Fireworks ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt

4. Nacherfüllung
Solange Blackboxx® Fireworks ihrer Verpflichtung auf Behebung von Mängeln nachkommt, kann der Vertragspartner nicht Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Blackboxx® Fireworks. gegen den Besteller aus beiderseitigen Rechtsgeschäften zustehen, behält sich Blackboxx® Fireworks das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltswaren). Der Besteller darf nur über die Vorbehaltsware verfügen, die zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bestimmt ist.
(2) Bei Zugriff Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von Blackboxx® Fireworks hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6. Zahlung und Aufrechnung
(1) Blackboxx® Fireworks ist zur Legung von Abschlagsrechnungen berechtigt. Die bisher erbrachten Teilleistungen werden der Abschlagsrechnung zugrunde gelegt, müssen diese jedoch nicht vollständig umfassen. Die Geltendmachung der nicht in der Abschlagsrechnung erfassten Teilleistungen kann mit der Schlussrechnung erfolgen.
(2) Rechnungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften zahlbar, in der Regel also sofort.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Blackboxx® Fireworks ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechsel- und Scheckspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
(4) Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Vorliegen notwendiger Genehmigungen beim Besteller
Der Besteller leistet Gewähr, daß bei ihm zum Zeitpunkt der Anlieferung sämtliche erforderliche Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung und Verwaltung notwendig sind, vorliegen.

9. Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Klagen im Urkundenund Wechselprozess, ist das für Blackboxx® Fireworks örtlich zuständige Gericht.
(2) Für diese Geschäftbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und Blackboxx® Fireworks gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Verweisung auf ausländisches Recht.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Bestimmungen eine Lücke zeigen, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.