Feuerwerk für Privat und Profis – das kaufen wahre Kenner             
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Abkürzungen und Begriffe

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht mit Erklärungen zu einigen wichtigen Begriffen und Abkürzungen.


Kat.: Auf den ersten Blick sehen Sie welcher Kategorie der Gegenstand zugeordnet ist.

F1 steht für Kleinstfeuerwerk – unter dieser Kategorie fallen z.B. Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, kleine Bengalartikel, Partyknaller und so genanntes Jugendfeuerwerk (früher auch als Kinderfeuerwerk bezeichnet). Artikel der Kat. F1 dürfen ganzjährig verwendet werden. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 12 Jahren nicht gestattet.

F2 steht für Kleinfeuerwerk, umgangssprachlich gerne auch als Silvesterfeuerwerk bezeichnet – unter dieser Kategorie fallen z.B. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Reibkopfknaller, Leuchtfeuerwerk, Feuerwerksbatterien und Verbundfeuerwerk. Artikel der Kat. F2 dürfen ganzjährig nur mit einer Ausnahmegenehmigung und zu Silvester (31.12. bis 01.01.) frei verwendet werden. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 18 Jahren, in Österreich unter 16 Jahren nicht gestattet.

F3 steht für Mittelfeuerwerk, umgangssprachlich früher gerne auch als Gartenfeuerwerk und heute als Profifeuerwerk bezeichnet – unter dieser Kategorie fallen dieselben Feuerwerkskörper wie unter F2, allerdings mit deutlich höherem Satzgewicht (Pulvermenge). Artikel der Kat. F3 dürfen ganzjährig von Personen mit Fachkenntnis (Profifeuerwerker) verwendet werden. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 18 Jahren nicht gestattet. Eine behördliche Erlaubnis zur Verwendung dieser Gegenstände ist beim Erwerb vorzulegen.

F4 steht für Großfeuerwerk – unter dieser Kategorie fallen alle Feuerwerkskörper, die bei einem typischen Profifeuerwerk eingesetzt werden und die auf Grund Ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Kaliber, Konstruktion und Pulvermenge keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind. Beispielhaft sind hier insbesondere die Großfeuerwerksbomben (Kugelbomben, Zylinderbomben) als Vertreter dieser Kategorie zu nennen. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 21 Jahren nicht gestattet. Eine behördliche Erlaubnis zur Verwendung dieser Gegenstände ist beim Erwerb vorzulegen.

T1 steht für Bühnenfeuerwerk , bzw. für pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (so die korrekte Bezeichnung) – unter dieser Kategorie fallen z.B. Bühnenfontänen, Schnurraketen, Sonnenräder, aber auch Rauch- und Bengalartikel. Artikel der Kat. T1 dürfen ganzjährig verwendet werden, jedoch sind zivilrechtliche und kommunale Aspekte zu beachten. So bedarf z.B. das Abbrennen von Bengalos in Fussballstadien immer einer Erlaubnis des Stadionbetreibers und auch der für die öffentliche Sicherheit verantwortlichen Behörden. Ebenso sind Veranstaltungsrichtlinien zu beachten. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.

T2 steht ebenfalls für Bühnenfeuerwerk , bzw. für pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (so die korrekte Bezeichnung) – unter dieser Kategorie fallen dieselben Feuerwerkskörper wie unter T1, allerdings mit deutlich höherem Satzgewicht (Pulvermenge), spezieller Konstruktion oder größerem Kaliber. Artikel der Kat. T2 dürfen nur von Personen mit entsprechender Fachkenntnis (Bühnenfeuerwerker) verwendet werden. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 21 Jahren nicht gestattet. Eine behördliche Erlaubnis zur Verwendung dieser Gegenstände ist beim Erwerb vorzulegen.

P1 steht für sonstige pyrotechnische Gegenstände – unter dieser Kategorie fallen z.B. Anzündlitzen und Anzündschüre, die umgangssprachlich gerne einfach als Zündschnur oder Visco bezeichnet werden. Aber auch Produkte mit pyrotechnischen Sätzen, wie z.B. Airbags und Gurtstraffer, sind hier zugeordnet. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.

P2 steht ebenfalls für sonstige pyrotechnische Gegenstände – unter dieser Kategorie fallen ähnliche Produkte wie unter P1, allerdings mit einem wesentlich höherem Gefahrenpotential. Auch hier finden sich z.B. die Airbags wieder. Artikel der Kat. P2 dürfen nur von Personen mit entsprechender Fachkenntnis und behördlicher Erlaubnis verwendet werden. In Deutschland ist die Abgabe an und Verwendung von Personen unter 21 Jahren nicht gestattet.

Es gibt weiterhin noch die Kategorien S1 und S2. Diese Kategorien beinhalten (lose) pyrotechnische Sätze.

Hinweis: die o.a. Angaben sind so formuliert, dass diese auch von Personen ohne Erfahrung und Fachkenntnis verstanden werden können. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit
 

Erläuterungen zu den Begriffen bzw. Abkürzungen im Print- und Onlinekatalog

Steigzeit: Für die Planung Ihrer Feuerwerke eine hilfreiche Angabe. Der Wert ist von der Zündung der Ausstoßladung bis zur Zerlegung des Effektes angegeben. Stoppine und andere Verzögerer sind hier nicht inbegriffen.

Sicherh.-Abst.: Hier geben wir den jeweils empfohlen Sicherheitsabstand an, dieser basiert auf einer durchschnittlich ermittelten Kalkulation aller Steighöhenmessungen des jeweiligen Artikels. Zu beachten sind jedoch generell die Anforderungen aus dem Leitfaden der BAM (Py/2012/2) bzgl. Sicherheitsmaßnahmen für das Verwenden von Feuerwerk der Kategorie F4.

CE-Registriernummer: Gibt die Nummer des CE-Bescheides an und entspricht im Prinzip einer „Zulassungsnummer“.

L*B*H in mm: Gibt die Maße des Gegenstandes oder seiner kleinsten Abgabeeinheit inkl. Verpackung in Länge*Breite*Höhe, in einigen Fällen auch den Durchmesser an.

EAN-Code: Ist der Barcode für das jeweilige Produkt. Beim Scannen des Barcodes werden z.B. im Kassensystem dann die hinterlegten Daten aufgerufen und verwendet. Artikel der Kategorie F4 besitzen bei uns generell keinen Barcode.

NEM per ….: Gibt die Nettoexplosivstoffmasse (Satzgewicht / Pulvermenge) per Stück bzw. Einheit an.

Bruttogew.: Bezeichnet das Bruttogewicht des Gegenstandes per kleinster Abgabeeinheit.

ADR: Gibt die Lager- und Transportgruppenklassifizierung des Gegenstandes an

VE: bezeichnet den Begriff Versandeinheit bzw. Versandkarton (= größte Verpackungseinheit je Artikel)