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Übersicht Gewerbenachweise

Je nach Gewerbeart akzeptieren wir folgende Nachweise:

GmbH, GmbH & Co.KG, gGmbH (gemeinnützige GmbH), GmbH & Co. oHG, KG (Kommanditgesellschaft), UG (Unternehmergesellschaft), UG & Co. KG, AG (Aktiengesellschaft), SE (Societas Europaea), oHG (offene Handelsgesellschaft), e.K. (eingetragener Kaufmann/Kauffrau), Limited (Ltd.) 

  • Handelsregisterauszug vom Amtsgericht


GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

  • Gewerbeanmeldung von der Stadt/Gemeinde oder Gesellschaftervertrag (bitte alle Seiten). Einzige Ausnahme: Photovoltaikanlage - ausschließlich Gewerbeanmeldung von der Stadt/Gemeinde.


Einzelunternehmen/Einzelkaufmann (z.B. Händler, Handwerker)

  • Gewerbeanmeldung von der Stadt/Gemeinde. Hier gibt es mittlerweile die "Digitale Gewerbeanmeldung"


Freiberufler (z.B. Ärzte, Designer, Journalisten, Hebammen, Tagespflegepersonen, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker)

  • Umsatzsteuerpflichtig: letzte Umsatzsteuervoranmeldung (vom letzten Quartal mit geschwärzten Umsätzen) mit Sendungsdatum und Sendungsuhrzeit (bei Online-Übermittlung z.B. per Elster, Sendungsdatum nicht älter als 3 Monate), wobei die Umsätze geschwärzt werden dürfen oder eine Bescheinigung vom Steuerberater (nicht älter als ein Jahr), aus der hervorgeht, dass aktuell Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden und unter welcher Steuernummer er bei seinem Finanzamt geführt wird.
  • Nicht umsatzsteuerpflichtig: letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (Seite 1 und 2). Wichtig ist in diesem Fall, dass das auf dem Bescheid vermerkte Datum der Ausstellung nicht älter als ein Jahr ist und dass wir auf dem Bescheid eindeutig die Rubrik "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" ersehen können, wobei die Umsätze selbstverständlich geschwärzt werden dürfen oder eine Bescheinigung vom Steuerberater.


Institutionen/Behörden/Parteien

  • Bescheinigung der Trägerschaft, aus der die Zeichnungsberechtigung hervorgeht und gegebenenfalls eine Vollmacht des Zeichnungsberechtigten. Ersatzweise genügt auch ein anderer, üblicher Nachweis (kontaktieren Sie uns gerne telefonisch für eine Abstimmung.


eG (eingetragene Genossenschaft)

  • Genossenschaftsregisterauszug vom Amtsgericht


Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

  • Partnerschaftsregisterauszug vom Amtsgericht


Stiftung

  • Stiftungsurkunde vom Notar


e.V. (eingetragener Verein)

  • Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht


nicht eingetragener Verein

  • Hier wird die Vereinssatzung sowie die vollständig ausgefüllte eidesstattliche Versicherung benötigt.  


Landwirte

  • Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (Seite 1 und Seite 2). Wichtig ist in diesem Fall, dass das auf dem Bescheid vermerkte Datum der Ausstellung nicht älter als ein Jahr ist und dass auf dem Bescheid eindeutig die Rubrik "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" ersichtlich ist, wobei die Umsätze selbstverständlich geschwärzt werden dürfen oder eine Bescheinigung vom Steuerberater.